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Medizintechnik: Stichtag für Verlängerung von Bestandsprodukten

Bis 26. September 2024 müssen Medizin-Technik-Hersteller für Bestandsprodukte („Legacy Devices“) mit einer Benannten Stelle eine schriftliche Vereinbarung zur Konformitätsbewertung ihres Medizinprodukts getroffen haben, um verlängerte Übergangsfristen nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) nutzen zu können.

Die verlängerte Übergangsfrist wurde vom europäischen Gesetzgeber mit einer Änderungsverordnung vom März 2023 eingeführt.

Weitere Informationen über die EU-Regularien MDR und IVDR stehen auf der Seite des Medical Device Innovation Center (MIC), Kompetenzstelle für Medizinprodukte, zur Verfügung. Das Medical Device Innovation Center (MIC) der Universitätsmedizin Mainz ist ein öffentlich gefördertes Projekt des Interdisziplinäre Zentrum Klinische Studien (IZKS), welches Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer und innovativer Medizinprodukte unterstützt und berät.

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