In-vitro-Diagnostika
Die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Sie wird auch IVDR genannt. Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und muss daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Der Geltungsbeginn der IVDR ist der 26. Mai 2022.
Weiterführende Informationen:
Verordnungstext der Europäischen Union
Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Übersicht über Benannte Stellen